Grußwort von Nuntius Eterovic zur Tagung 100 Jahre Bayerisches Konkordat
Fakultät für Katholische Theologie der Universität Regensburg, 15.-16. November 2024
Exzellenzen!
Verehrter Herr Professor Dr. Kingata,
sehr geehrte Damen und Herren!
Schon im März 2024 hat die Bayerische Landesregierung in einer Feierstunde des 100-jährigen Bestehens des Bayerischen Konkordats gedacht. Ich hatte die Gelegenheit, zu diesem Anlass als sein Stellvertreter in der Bundesrepublik Deutschland die Grüße des Heiligen Vaters Papst Franziskus zu übermitteln und die große Bedeutung des Bayernkonkordats als „Schrittmacher“ für die guten Beziehungen zwischen Deutschland und dem Heiligen Stuhl herauszustellen.
Heute darf ich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass nach gründlichen Forschungen auf dieser Tagung das Bayernkonkordat und die Umstände seiner Entstehung im Jahre 1924 von Forschern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen eingehender dargestellt werden.
In diesem Jahr 2024 feierte die Bundesrepublik Deutschland das 75-jähriges Bestehen ihres Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 und ihrer Verfassungsorgane von Bundestag und Bundesrat am 7. September 1949. Zurecht wurde im Zusammenhang mit dem Verfassungsjubiläum stets der Weimarer Verfassung von 1919 gedacht. Es kann nicht oft genug betont werden, dass erst diese Verfassung mit der Schaffung der positiven Religionsfreiheit die Grundlage gebildet hat für den Ausbau der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Heiligen Stuhl. Somit schuf die Weimarer Verfassung die Voraussetzungen für den Abschluss mehrerer Konkordate und Kirchenverträge zwischen Deutschland und dem Heiligen Stuhl.
Nun ist inzwischen bekannt, dass der damalige Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli mit der Weimarer Reichsverfassung zunächst haderte – vielleicht auch nur aus Unkenntnis der deutschen Verfassungstradition. Dennoch hat Pacelli die „Gunst der Stunde“ genutzt und ganz im Sinne der außenpolitischen Linie des Heiligen Stuhls zunächst mit dem Lande Bayern, wo er akkreditiert war, im Jahre 1924 ein Konkordat abgeschlossen.
In unserer Festschrift Rom in Berlin, die zum 100-jährigen Bestehen der diplomatischen Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Deutschland erschienen ist, hat Seine Eminenz Staatssekretär Pietro Kardinal Parolin das Bekenntnis von Papst Pius XII. zum Reichkonkordat von 1933 herausgestellt. Er habe auch nach dem Zweiten Weltkrieg vom Reichskonkordat als „seinem“ Konkordat gesprochen. Wörtlich wird der Papst zitiert: „C’est mon concordat!“
Mit Sicherheit war dieses Bekenntnis von Pius XII. ein Statement für die Gültigkeit des Reichskonkordats auch in der jungen Bundesrepublik Deutschland. Und das noch lange vor dem Abschluss des sogenannten „Konkordatsprozesses“ beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 26. März 1957.
Doch aufgrund der Beschäftigung mit dem Bayernkonkordat scheint es mir einmal mehr deutlich, wie sehr dieses Bayerische Konkordat nicht nur Mustergültigkeit für spätere Konkordate besitzt, sondern vor allem noch deutlicher die Handschrift von Nuntius Eugenio Pacelli trägt, als das Reichskonkordat.
So bin ich auch persönlich neugierig auf die heute und morgen dargelegten Forschungsergebnisse. Die Aktualität des Konkordatssystems in der katholischen Kirche ist bei den Überlegungen in jedem Fall zu berücksichtigen, denn derzeit sind 267 Konkordate bzw. Konkordatsvereinbarungen in Kraft, die der Heilige Stuhl mit 79 Staaten abgeschlossen hat, darunter auch 14 Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Ich wünsche der Tagung einen segensreichen und ergebnisreichen Verlauf.